Gehören Eintrittstermin und Gehaltsvorstellung in den Schlusssatz der Bewerbung?

Nein, der Eintrittstermin und die Gehaltsvorstellung gehören nicht in den Schlusssatz der Bewerbung, sondern vor ihn.

Beispiel:

Ich könnte ab dem 01.10.2026 die Stelle bei Ihnen antreten. Als Gehalt stelle ich mir zwischen 40.000 und 45.000 Euro brutto pro Jahr vor.

Ich freue mich, wenn Sie mich zu einem persönlichen Gespräch einladen.

Den Eintrittstermin gibst du immer an, die Gehaltsvorstellung nur dann, wenn sie in der Stellenanzeige verlangt wird.

Tipp:

Wenn du Hilfe beim Formulieren deiner Bewerbung brauchst, nutze den kostenlosen Textumschreiber von Quillbot.